In diesen Statuten verwendete Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

 

1. Zweck

§ 1

Die Jugendgruppe K70 hat den Zweck, den Gegenseitigen Kontakt in Spiel- und Unterhaltungsstunden zu pflegen

2. Mitglieder

§ 2

Jeder der Schule entlassene Jugendliche, der das 16. Altersjahr vollendet hat oder dieses bis zum 30. April des laufenden Vereinsjahres vollenden wird und in Oeschgen wohnhaft ist, kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder in den Verein aufgenommen werden.

§ 3

Der Jahresbeitrag wird von der Generalversammlung (GV) bestimmt.

§ 4

Austretende Mitglieder haben dies der GV schriftlich zu melden.

§ 5

Bei öffentlichen Produktionen oder Aktionen z.B. Hawaian Night usw., hat jedes Mitglied zur festgesetzten Zeit an dem ihm bestimmten Ort zu sein. Als Entschuldigungsründe gelten: Krankheit, Militärdienst und Ferien.

§ 6

Jedes Mitglied ist für die ihm anvertrauten Gegenstände verantwortlich. Für Schäden können fehlbare Mitglieder zur Rechenschaft gezogen werden.

3. Organisation

§ 7

In den Vorstand können Mitglieder gewählt werden, die dem Verein schon mindestens ein Jahr angehören.

§ 8

Die Jugendgruppe wählt auf die Dauer von einem Jahr den Vorstand, bestehend aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Aktuar
  • Kassier
  • Beisitzer

§ 9

Der Präsident, in dessen Abwesenheit der Vizepräsident, leitet den Verein in seinem ganzen Umfang. Er hat bei General und- ausserordentlichen Versammlung den Vorsitz. Er sorgt für den Vollzug der Beschlüsse und hat bei Stimmengleichheit Stichentscheid.

§ 10

Der Aktuar führt das Geschäftsprotokoll. Das Protokoll enthält die vom Verein gefassten Beschlüsse sowie eine Darstellung des Vereinslebens. Deshalb ist es an General- und ausserordentlichen Versammlungen vorzulesen und vom Aktuar sowie vom Präsidenten zu unterzeichnen.

§ 11

Der Kassier hat die Verantwortung über finanzielle Angelegenheiten. Er verwaltet die vereinseigene Kasse die aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder und den Einnahmen aus öffentlichen Anlässen und Aktionen besteht.

§ 12

Der Gesamtvorstand stellt das Programm zusammen und übernimmt die Organisation der Vereinsanlässe oder kann diese delegieren.

§ 13

Im Weiteren wählt die GV, ebenfalls auf die Dauer von einem Jahr, zwei Rechnungsrevisoren.

4. Finanzen

§ 14

Die vom Kassier abgefasste Jahresrechnung muss von den zwei Revisoren geprüft und mit deren Bericht der GV zur Genehmigung vorgelegt werden.

5. Versammlungen

§ 15

Es findet jährlich eine GV statt, an der hauptsächlich folgende Geschäfte zur Erledigung kommen:

  • Genehmigung des Protokolls
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Wahlen
  • Mutationen

§ 16

Wahlen sowie Abstimmungen werden offen vorgenommen, ausser eine geheime Abstimmung wird von der Versammlung beantragt.

§ 17

Eine Auflösung des Vereins kann nicht vorgenommen werden, solange noch mindestens 8 Mitglieder seinen Fortbestand wünschen.

§ 18

Bei Auflösung des Vereins geht sämtliches Inventar und Geld nach Bereinigung eventueller Vereinsschulden an die Gemeinde über, bis wieder ein neuer existenzfähiger Verein gegründet wird. Bei diesem Verein muss es sich um eine Jugendgruppe handeln, die den §1 und 2 der vorliegenden Statuten in die ihren aufnimmt.

§ 19

Diese Statuten können auf Verlangen des Vorstandes oder zwei Dritteln der Mitglieder revidiert werden.

§ 20

In Fällen, die in diesen Statuten nicht enthalten sind, entscheidet nach begutachtetem Vorschlag des Vorstandes der Verein.

§21

Diese Statuten ersetzen alle vorher bestehenden und treten nach Genehmigung sofort in Kraft. Vorstehende Statuten sind der Jugendgruppe vorgelegt und von ihr angenommen worden.

§ 22

Die Statuten können an der GV jederzeit erweitert werden.

6. Vereinslokal

§ 23

Das Lokal ist in erster Linie für vereinsinterne Anlässe bestimmt. Über andersweitige Benützung entscheidet der Vorstand.

§ 24

Dem Lokal und seinem Mobiliar ist Sorge zu tragen (vgl. § 6).

§ 25

Unangemessenes Verhalten an Vereins- und speziell Lokalanlässen wird nicht toleriert. Der Vorstand kann fehlbare Mitglieder aus dem Lokal verweisen oder zu Arbeiten für den Verein anweisen.

 

Oeschgen, Januar 2010

Der Vorstand

 

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